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Crashtests zeigen hohe Unfallrisiken durch Elektrofahrräder (redaktioneller Beitrag)

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Crashtests zeigen hohe Unfallrisiken durch Elektrofahrräder

Neue Fahrzeugklassifizierung nötig

Elektrisch unterstütze Fahrräder (Pedelecs) liegen in Deutschland im Trend. Die Hersteller freuen sich über zweistellige Zuwachsraten und die Radler über den „eingebauten Rückenwind“. Doch diese Entwicklung birgt nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) auch Gefahren. Nach vier Crashtests und umfangreichen Fahrversuchen kommen die Unfallforscher in einer jetzt aktuell vorgestellten Studie zu dem Schluss, dass vor allem die schnellen Pedelecs (bis 45 km/h) eine Gefahr für den Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sein können.

Problem 1: Verkehrswege

Pedelecs erreichen nicht nur eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern auch eine höhere Höchstgeschwindigkeit, vor allem am Berg. Häufigere Überholmanöver sind damit vorprogrammiert und – wie der Crashtest der UDV zeigt (zu sehen auf www.youtube.com/unfallforschung) – können durch die hohe Geschwindigkeit im Ernstfall mit schweren Unfallfolgen für Radfahrer und Pedelec-Fahrer enden.

Problem 2: Ausfahrten und Kreuzungen

Pedelecs sprechen viele Radfahr-Gruppen an. Senioren genauso wie Eltern mit Kinderanhängern oder sogar sportliche Fahrer. Für Autofahrer ist es künftig schwieriger zu erkennen, wie schnell ein Radler unterwegs ist. Auch ein Senior auf einem Citybike kann jetzt dank Elektrounterstützung viel schneller auftauchen, als aus der Erfahrung „gelernt“. Riskante Situationen können dadurch an Ausfahrten und Kreuzungen entstehen. Schwere Verletzungen beim seitlichen Anprall an ein Auto sind – wie ein zweiter Crashtest der UDV zeigt – nicht nur bei „unbehelmten“ Radlern zu erwarten.

Problem 3: Fußgänger

Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Unfälle mit elektrisch unterstützten Fahrrädern können für alle Beteiligten mit schweren Verletzungen enden, wie der dritte Crash-Versuch zeigt.

Problem 4: Technik

Die 45 km/h-Pedelecs müssen im Sinne der EU-Richtlinie 2002/24/EG eigentlich wie ein Kleinkraftrad (Klasse L1e) betrachtet werden. Sprich: Es muss z. B. ein Motorradhelm getragen werden, ein Bremslicht, Abblendlicht, Spiegel, bauartgenehmigte Reifen etc. vorhanden sein. Da in der Praxis die vorgeschriebene Technik aber oft fehlt, bewegen sich die meisten dieser „Schnell-Radler“ illegal auf den Straßen. Aus diesem Grund fordert die UDV eine neue Fahrzeugklasse für „schnelle“ Pedelecs mit sinnvollen technischen und zulassungsrechtlichen Regelungen, z. B.: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, max. 500 W-Motor, Versicherungskennzeichen, Mofa-Prüfbescheinigung, Fahrradhelm und Klingel statt Hupe.

Fakten in Kürze:

  • Pedelecs erhöhen die Durchschnittsgeschwindigkeiten und die Kilometerleistung. Da die Fahrerinnen und Fahrer weitgehend ungeschützte Verkehrsteilnehmer sind, müssen mehr Tote und Verletzte befürchtet werden.
  • Verkehrsteilnehmer sind auf diese neue Fahrradgattung bisher nicht vorbereitet. Auf die Gefahren muss öffentlichkeitswirksam hingewiesen werden.
  • Die Rechtslage muss durch die Schaffung einer neuen Kraftfahrzeugklasse (30 km/h-Pedelecs) zumindest für Deutschland schnell geklärt werden.
  • Die Pedelec-Konstruktionen müssen stabiler werden.
  • Bremsen müssen auch bei Nässe dem Gewicht und der Geschwindigkeit angemessen sein.
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Siegfried Brockmann
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